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NKV aufgelöst und ins NKL integriert
Am 21. März 2003 ist in unserer Region eine 92-jährige Epoche zu Ende gegangen. 1911 wurde die Kunstturner-Vereinigung Baselland als erste solche Vereinigung in der Schweiz gegründet. Fünf Jahre später folgte Basel-Stadt. Diese beiden Vereinigungen fusionierten am 13. Januar 1995 zum Nordwestschweizerischen Kunstturnverband (NKV). Nun wurde dieser an der ausserordentlichen Generalversammlung (GV) in Liestal einstimmig aufgelöst. Sämtliche Aktivitäten und Mitglieder des NKV werden ins Nordwestschweizerische Kunst- und Geräteturnzentrum Liestal (NKL) überführt. An der GV des NKL wurden die nötigen Anpassungen bei den Statuten und die Auflösungsbestimmungen ebenfalls einstimmig genehmigt. |
«Gemeinsam in die Zukunft»
GV NKL und NKV vom 21.3.2003
Einladung für Freitag, 21. März 2003
Getreidespeicher (Chornschüüre) auf Sichtern, 4410 Liestal
Lesen Sie in Kürze worum es bei dieser ausserordentlich wichtigen GV geht. Nun werden die Weichen für die Zukunft gestellt und wir hoffen, dass auch Sie den Weg auf die Sichtern finden.
Der Nordwestschweizerische Kunstturn-Verband (NKV) und das Nordwestschweizerische Kunst- und Geräteturnzentrum Liestal (NKL) haben gemäss Beschluss an der letzten gemeinsamen Generalversammlung der beiden Vereine die Planung der Zusammenlegung der Aktivitäten nun so weit vorangetrieben, dass diese nun an den bevorstehenden Generalversammlungen vom Freitag, 21. März 2003 vollzogen werden können.
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Weitere Informationen ersehen Sie bitte aus den beiden nachfolgenden Dokumenten:
Auflösungsbestimmungen des NKV |
.pdf |
Angepasste Statuten des NKL |
.pdf |
Ablauf des Abends
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18.30 Uhr
anschliessend |
8. Ordentliche Generalversammlung des NKV
ausserordentliche Generalversammlung des NKV |
20.00 Uhr |
12. Ordentliche Generalversammlung des NKL |
In der Planungsphase hat sich gezeigt, dass eine Integration der Tätigkeiten des NKV in das NKL dabei die beste Lösung darstellt. Es ist vorgesehen, den NKV nach der ordentlichen Generalversammlung an einer ausserordentlichen Generalversammlung aufzulösen und alle Aktivitäten und Mitglieder des NKV in das NKL zu überführen. Damit die Integration im Sinne aller NKV Mitglieder vorgenommen wird, befindet die ausserordentliche Generalversammlung anhand von Auflösungsbestimmungen unter welchen Vorraussetzungen die Integration in das NKL erfolgt.
Wichtig ist dabei, dass alle Mitglieder des NKV ihren Mitgliederstatus behalten und neu Mitglieder des NKL werden. Die Passivmitglieder des NKV erhalten eine Namensänderung. Sie werden zu Gönnern des NKL. Die Mitgliederbeiträge werden unverändert beibehalten. Damit die Integration erfolgreich abgeschlossen werden kann, werden beim NKL die Statuten entsprechend angepasst.
FAQ; Einige Fragen und Antworten:
- Wie heisst der neue Verein?
Der neue Verein wird NKL heissen. Man hat sich in der Arbeitsgruppe für diese Variante entschieden, weil sich das "NKL" national und international bereits einen Namen gemacht hat und schon fast als Marke bezeichnet werden kann.
- Wie sieht es mit den Finanzen aus?
Die Gelder des NKV werden in einen gesonderten Fonds in der NKL-Kasse überwiesen. Der Vorstand des NKL wird über deren Verwendung entscheiden.
- Was passiert mit den Ehren, Frei- und Passivmitglieder?
Alle Mitglieder des NKV werden ins NKL aufgenommen. Dort werden, soweit noch nicht vorhanden, die entsprechenden Mitgliederkategorien geschaffen.
Es behalten also alle Mitglieder ihren bisherigen Status.
- Wie hoch sind die neuen Jahresbeiträge?
Die Jahresbeiträge werden an der GV des NKL fest gelegt.
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